(2026/72) Sachbearbeitung Bauleitplanung, Bauplanungsrecht (m/w/d)
zu besetzen. Für unbefristet beschäftigte Mitarbeiter/innen (m/w/d) des Landratsamtes wird die Stelle ohne Befristung angeboten. Ansonsten ist die Stelle zunächst für zwei Jahre befristet.
- Greiz
- Vollzeit, Teilzeit
- baldmöglichst
Das Landratsamt Greiz verwaltet eine vielgestaltige, strategisch günstig gelegene Region im Osten Thüringens mitten in Deutschland. Mit 42 Städten und Gemeinden um die Kreisstadt Greiz erstreckt sich sein Wirkungskreis über abwechslungsreiche Landschaften, verschiedenste Siedlungsstrukturen und geschichtsträchtige Orte mit einer soliden Wirtschaftsstruktur. Damit ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner für knapp 96.000 Bürger und rund 8.000 Unternehmen mit verschiedensten Belangen und in diesem Sinne deren Dienstleister.
Als moderne und bürgernahe Verwaltung eines mittelständisch geprägten Landkreises ist das Landratsamt Greiz angewiesen auf motivierte Mitarbeiter mit exzellenten fachlichen Kenntnissen. Zugleich ist die Behörde einer der größten Arbeitgeber im Thüringer Vogtland und bietet in immer neuen Stellenausschreibungen klugen Köpfen neue berufliche Chancen.
Das Landratsamt Greiz hat zum baldmöglichsten Zeitpunkt im Sachgebiet Kreisentwicklung und Denkmalschutz in der Unteren Bauaufsichtsbehörde eine Stelle in der
Wesentliche Arbeitsaufgaben:
- Ausfertigung von Stellungnahmen zu vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanungen, städtebaulichen Satzungen nach BauGB und zu örtlichen Bauvorschriften nach ThürBO
- Prüfung und Entscheidung über die Genehmigung von Bebauungsplänen It. Antrag der Gemeinden nach § 10 BauGB
- Prüfung und Entscheidung über das Bebauungsplanverfahren im Rahmen eines Baugenehmigungsantrages nach § 33 BauGB
- Ausfertigung von Stellungnahmen bei Anträgen für Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren nach § 30, 31, 34, 35 BauGB (entsprechend Ämtervereinbarung) und im Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserrecht und Abfallrecht
- Erteilung bauplanungsrechtlicher Sachinformationen
- Durchführung und Nachbereitung von Beratungen mit Gemeinden, deren beauftragten Büros, bei städtebaulichen Planungen und bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit
- Bündelungsverantwortung und Ausfertigen von Stellungnahmen u.a. bei Bauvorhaben/ Planfeststellungsverfahren der Telekommunikation, Elektroenergie-, Gas-, Wasserversorgung/ Entsorgung Aktenführung einschließlich Ausfertigung von Folgedokumenten und Versand
Fachliche und persönliche Voraussetzungen:
- einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss
- als Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d) oder
- als Bachelor Öffentliche Verwaltung (m/w/d) oder
- als Bachelor in Public Management (m/w/d) oder
- als Bachelor in Public Administration (m/w/d) oder
- als Bachelor of Laws (m/w/d) in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
- als Bachelor Stadtplanung, Städtebau und/oder Regionalplanung
- einen Abschluss
- als Verwaltungsfachwirt (m/w/d) bzw.den Fortbildungslehrgang II oder
- als Verwaltungsbetriebswirt (VWA) (m/w/d) oder
- wünschenswert: Berufserfahrungen im benannten Aufgabenbereich sowie einschlägiges Praxis- und Fachwissen
- die Bereitschaft, vorhandenes Fachwissen stetig zu erweitern und zu vervollkommnen
- ein hohes Maß an Selbständigkeit, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
- eine freundliche und zuvorkommende Umgangsform gegenüber den Bauherren und deren Beauftragten
- einen sicheren Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen sowie Aufgeschlossenheit gegenüber internen Datenverarbeitungssystemen
- die Bereitschaft zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit
- Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Zuverlässigkeit sowie selbständiges Arbeiten
- den Führerschein der Klasse B
Wir bieten:
- eine Einarbeitung in das Aufgabenfeld durch ein qualifiziertes Teaeine interessante, vielfältige und spannende Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit
- ein sehr angenehmes Arbeitsklima
- Vergütung in der Entgeltgruppe E 9b TVöD
- Guthabenkarte – monatlicher steuerfreier Sachbezug nach § 18a TVöD zur flexiblen Nutzung
- eine Jahressonderzahlung
- eine attraktive betriebliche Zusatzversorgung
- die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- tariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr
- geregelte Arbeitszeiten mit Gleitzeitmöglichkeit
- Möglichkeit zum Mobilen Arbeiten
- Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung
- Mitarbeiterrabatte über corporate benefits
- Möglichkeiten zur fachlichen Qualifizierung bzw. Weiterbildung. Die Kosten hierfür übernimmt der Arbeitgeber.
Kontakt:
Wollen Sie in diesem anspruchsvollen und vielseitigen Aufgabengebiet als Teil eines professionellen Teams im Landratsamt Greiz arbeiten, dann richten Sie Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung, einschließlich Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf sowie Zeugnissen und Beurteilungen aus Ihrem beruflichen Werdegang, bitte mit Klick auf "Bewerben" oder schriftlich an das Landratsamt Greiz, Personalamt, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz bis zum 10.07.2026 .
Bewerbungen von (schwer)behinderten Bewerbern (m/w/d) sind ausdrücklich erwünscht. Zur Wahrung Ihrer Interessen weisen Sie uns bitte auf eine eventuelle (Schwer-)Behinderung hin und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
Für Nachfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Personalamtsleiterin
03661 876-130
Personal@landkreis-greiz.de
Für spezifische Fragen zum entsprechenden Aufgabenbereich kann auf Anfrage der Kontakt zum Fachamt hergestellt werden.
Beachten Sie bitte die Information nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.landkreis-greiz.de unter der Rubrik Service -> Stellenausschreibungen.
Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigung für schriftlich oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen versenden. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines adressierten und ausreichend frankierten DIN A4-Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung deshalb keine Originale bei. Gegebenenfalls durch Vorstellungsgespräche entstandene Kosten werden nicht erstattet.