Das Landratsamt Greiz hat zum baldmöglichsten Zeitpunkt im Sachgebiet Innerer Dienstbetrieb, Liegenschaften des Amtes Zentrale Verwaltung, Schule, Kultur, Sport eine geringfügige Beschäftigung als
(2025/104) Mitarbeiter/in Fahrzeugpflege (m/w/d)
zu besetzen. Die Stelle ist zunächst für zwei Jahre befristet.
- Landkreis Greiz
- baldmöglichst
- Geringfügig beschäftigt
Das Landratsamt Greiz verwaltet eine vielgestaltige, strategisch günstig gelegene Region im Osten Thüringens mitten in Deutschland. Mit 42 Städten und Gemeinden um die Kreisstadt Greiz erstreckt sich sein Wirkungskreis über abwechslungsreiche Landschaften, verschiedenste Siedlungsstrukturen und geschichtsträchtige Orte mit einer soliden Wirtschaftsstruktur. Damit ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner für knapp 96.000 Bürger und rund 8.000 Unternehmen mit verschiedensten Belangen und in diesem Sinne deren Dienstleister.
Als moderne und bürgernahe Verwaltung eines mittelständisch geprägten Landkreises ist das Landratsamt Greiz angewiesen auf motivierte Mitarbeiter mit exzellenten fachlichen Kenntnissen. Zugleich ist die Behörde einer der größten Arbeitgeber im Thüringer Vogtland und bietet in immer neuen Stellenausschreibungen klugen Köpfen neue berufliche Chancen.
Wesentliche Arbeitsaufgaben:
- Durchführung der Fahrzeugpflege nach Reinigungs- und Pflegeplan
- technische Überprüfung und Bestandskontrollen des Fahrzeugzubehörs
- Beschaffung von Tank- und Waschkarten, Betriebsmitteln und Fahrzeugzubehör auf Anweisung des Vorgesetzten oder Fuhrparkverwaltung
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Gutachten in Werkstätten
- Überführung von Fahrzeugen zur Werkstatt
- Selbständige Koordinierung und Einlagerung aller Sommer- und Winterkompletträder des Fuhrparks
- Erledigung verschiedener arbeitsbezogener Aufgaben nach Anweisung der Fuhrparkverwaltung
- Kurierfahrten
Fachliche und persönliche Voraussetzungen:
- technisches Verständnis
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- die Bereitschaft zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit
- Sie besitzen den Führerschein der Klasse B und mehrjährige Fahrpraxis.
Wir bieten:
- ein sehr angenehmes Arbeitsklima
- Vergütung in der Entgeltgruppe E2 TVöD
- eine Jahressonderzahlung
- eine attraktive betriebliche Zusatzversorgung
- Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung
- Mitarbeiterrabatte über corporate benefits
- tariflichen Urlaubsanspruch entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden
Kontakt:
Wollen Sie in diesem anspruchsvollen und vielseitigen Aufgabengebiet als Teil eines professionellen Teams im Landratsamt Greiz arbeiten, dann richten Sie Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung, einschließlich Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf sowie Zeugnissen und Beurteilungen aus Ihrem beruflichen Werdegang, bitte mit Klick auf "Bewerben" oder schriftlich an das Landratsamt Greiz, Personalamt, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz bis zum 29.12.2025.
Bewerbungen von (schwer)behinderten Bewerbern (m/w/d) sind ausdrücklich erwünscht. Zur Wahrung Ihrer Interessen weisen Sie uns bitte auf eine eventuelle (Schwer-)Behinderung hin und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
Für Nachfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Nadine Großmann, Leiterin Personalamt
Abteilung I / Personalamt
Tel: 03661 876-130
Für spezifische Fragen zum entsprechenden Aufgabenbereich kann auf Anfrage der Kontakt zum Fachamt hergestellt werden.
Beachten Sie bitte die Information nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.landkreis-greiz.de unter der Rubrik Service -> Stellenausschreibungen.
Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigung für schriftlich oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen versenden. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines adressierten und ausreichend frankierten DIN A4-Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung deshalb keine Originale bei. Gegebenenfalls durch Vorstellungsgespräche entstandene Kosten werden nicht erstattet.