Das Landratsamt Greiz hat zum baldmöglichsten Zeitpunkt im Sachgebiet Hygiene / Infektionsschutz des Gesundheitsamteseine Stelle als

(2026/12) Arzt/Ärztin im Sachgebiet Hygiene / Infektionsschutz (m/w/d)

zu besetzen. Die Stelle ist vor dem Hintergrund der Erprobung zunächst für zwei Jahre befristet.

  • Landkreis Greiz
  • baldmöglichst
  • Teilzeit

Das Landratsamt Greiz verwaltet eine vielgestaltige, strategisch günstig gelegene Region im Osten Thüringens mitten in Deutschland. Mit 42 Städten und Gemeinden um die Kreisstadt Greiz erstreckt sich sein Wirkungskreis über abwechslungsreiche Landschaften, verschiedenste Siedlungsstrukturen und geschichtsträchtige Orte mit einer soliden Wirtschaftsstruktur. Damit ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner für knapp 96.000 Bürger und rund 8.000 Unternehmen mit verschiedensten Belangen und in diesem Sinne deren Dienstleister.

Als moderne und bürgernahe Verwaltung eines mittelständisch geprägten Landkreises ist das Landratsamt Greiz angewiesen auf motivierte Mitarbeiter mit exzellenten fachlichen Kenntnissen. Zugleich ist die Behörde einer der größten Arbeitgeber im Thüringer Vogtland und bietet in immer neuen Stellenausschreibungen klugen Köpfen neue berufliche Chancen. 

Wesentliche Arbeitsaufgaben:

  • fachliche Beratung des Sachgebietes in allen medizinisch-ärztlichen Fragestellungen einschließlich der Entscheidungsfindung und der Beurteilung von medizinischen Sachverhalten
  • Koordination und medizinische Leitung bei Ausbrüchen von Infektionskrankheiten sowie Erarbeitung und Implementierung von Konzepten im Gesundheitsmanagement
  • Durchführung von Hygienekontrollen sowie medizinische Überprüfung der Einhaltung der Hygienevorgaben gemäß Infektionsschutzgesetz für alle relevanten Einrichtungen; Ableitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Hygienepraktiken
  • HIV/ STI-Beratungen
  • reisemedizinische Beratungen sowie Impfberatungen
  • Durchführung von Impfungen
  • Konzeptentwicklung zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im Landkreis
  • wissenschaftliche Aufbereitung medizinischer Daten des Landkreises
  • Vertretung des Amtes in fachspezifischen medizinischen Gremien und fachlicher Beitrag in interdisziplinären Ausschüssen zur Weiterentwicklung medizinischer Standards
  • Koordinierung und fachliche Abstimmung mit anderen Ämtern, Gesundheitsbehörden, Ärzteverbänden und medizinischen Trägern zur Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Versorgung und Einhaltung gesetzlicher Standards

Fachliche und persönliche Voraussetzungen:

  • eine Approbation als anerkannter
    • Facharzt (m/w/d) für Hygiene und Umweltmedizin oder
    • Facharzt (m/w/d) für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder
    • Facharzt (m/w/d) für Öffentliches Gesundheitswesen oder
    • Facharzt (m/w/d) für Innere Medizin oder
    • Facharzt (m/w/d) für Allgemeinmedizin oder
    • Facharzt (m/w/d) im chirurgischen Bereich
  • wünschenswert:
    • Bereitschaft zur Weiterbildung als Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen
  • Verantwortungsübernahme in komplexen medizinischen Entscheidungssituationen
  • Zuverlässigkeit, Gründlichkeit, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
  • freundliches und empathisches Auftreten verbunden mit lösungsorientiertem Engagement
  • hohes Maß an Einfühlungsvermögen insbesondere bei der Erklärung medizinischer Sachverhalte
  • selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
  • fundiertes medizinisches Fachwissen und anwendungsbereite EDV-Erfahrungen
  • die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit, insbesondere zur Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes
  • Sie verfügen über einen Führerschein der Klasse B.

Wir bieten:

 
  • eine interessante, vielfältige und spannende Tätigkeit mit einem Stundenumfang von 20 Wochenstunden
  • Vergütung gemäß den persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe E 15 TVöD einschließlich möglicher Zulagen
  • eine jährliche variable leistungsorientierte Bezahlung
  • eine Jahressonderzahlung
  • eine attraktive betriebliche Zusatzversorgung
  • die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • tariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr
  • geregelte Arbeitszeiten mit Gleitzeitmöglichkeit
  • Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung
  • Mitarbeiterrabatte über corporate benefits
  • Möglichkeiten zur fachlichen Qualifizierung bzw. Weiterbildung. Die Kosten hierfür übernimmt der Arbeitgeber.

Kontakt:

Wollen  Sie  in  diesem  anspruchsvollen  und  vielseitigen  Aufgabengebiet  als  Teil  eines professionellen    Teams    im    Landratsamt    Greiz    arbeiten,    dann    richten    Sie    Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung, einschließlich Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf sowie Zeugnissen und Beurteilungen aus Ihrem beruflichen Werdegang, bitte mit Klick auf "Bewerben" oder schriftlich an das Landratsamt Greiz, Personalamt, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz bis zum 04.03.2026 .

Bewerbungen von (schwer)behinderten Bewerbern (m/w/d) sind ausdrücklich erwünscht. Zur Wahrung Ihrer Interessen weisen Sie uns bitte auf eine eventuelle (Schwer-)Behinderung hin und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Für Nachfragen steht Ihnen zur Verfügung: 

Nadine Großmann, Leiterin Personalamt

Abteilung I / Personalamt

Tel: 03661 876-130

Für spezifische Fragen zum entsprechenden Aufgabenbereich kann auf Anfrage der Kontakt zum Fachamt hergestellt werden.

Beachten Sie bitte die Information nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.landkreis-greiz.de unter der Rubrik Service -> Stellenausschreibungen.

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigung für schriftlich oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen versenden. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines adressierten und ausreichend frankierten DIN A4-Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung deshalb keine Originale bei. Gegebenenfalls durch Vorstellungsgespräche entstandene Kosten werden nicht erstattet.