Das Landratsamt Greiz hat zum baldmöglichsten Zeitpunkt im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes eine Stelle in der 

(2025/23) Sachbearbeitung (m/w/d) Unterhalt/Beistandschaften

zu besetzen. Für unbefristet beschäftigte Mitarbeiter/innen (m/w/d) des Landratsamtes wird die Stelle ohne Befristung angeboten. Ansonsten ist die Stelle zunächst für zwei Jahre befristet.

  • Landkreis Greiz
  • baldmöglichst
  • Vollzeit, Teilzeit

Das Landratsamt Greiz verwaltet eine vielgestaltige, strategisch günstig gelegene Region im Osten Thüringens mitten in Deutschland. Mit 42 Städten und Gemeinden um die Kreisstadt Greiz erstreckt sich sein Wirkungskreis über abwechslungsreiche Landschaften, verschiedenste Siedlungsstrukturen und geschichtsträchtige Orte mit einer soliden Wirtschaftsstruktur. Damit ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner für knapp 96.000 Bürger und rund 8.000 Unternehmen mit verschiedensten Belangen und in diesem Sinne deren Dienstleister.

Als moderne und bürgernahe Verwaltung eines mittelständisch geprägten Landkreises ist das Landratsamt Greiz angewiesen auf motivierte Mitarbeiter mit exzellenten fachlichen Kenntnissen. Zugleich ist die Behörde einer der größten Arbeitgeber im Thüringer Vogtland und bietet in immer neuen Stellenausschreibungen klugen Köpfen neue berufliche Chancen. 

Wesentliche Arbeitsaufgaben:

  • Beratungsaufgaben über Unterhaltsansprüche, die Möglichkeiten alternativer Unterhaltssicherung, über Vaterschaftsanerkennungsfragen und Wechselbeziehungen zu anderen Sozialleistungen
  • Führung von Beistandschaften für Minderjährige
    • Feststellung der Vaterschaft im Urkundewege bzw. Führung von Gerichtsverfahren in Abstammungsangelegenheit beim FamG
    • Unterhaltstitelschaffung im Urkunden- oder im Klagewege vor dem FamG; (Klärung strittiger Punkte mit den Unterhaltspflichtigen oder deren Rechtsanwälten/Steuerberatern; Verfahrenskostenhilfeanträge; Fertigung der Antrags- und Beschwerdeschriften, Beschwerdeerwiderungen/Stellungnahmen; eigenständige Prozessführung und Wahrnehmung der Gerichtstermine; Prüfung der gerichtlichen Entscheidungen auf Rechtmäßigkeit und ggf. Rechtsmitteleingabe)
    • bei Auslandsbezug: Geltendmachung nach Auslandsunterhaltsgesetz (AUG), UN-Übereinkommen, internationalem Privatrecht und unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse im Ausland)
    • wiederkehrende Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Pflichtigen und der Höhe der Unterhaltsansprüche
    • Durchführung aller Zwangsmaßnahmen in der Unterhaltsdurchsetzung (Zivil,- Straf- und öffentliches Recht)
    • Durchsetzung von zurückübertragenen Unterhaltsanspruchsteilen der Sozialleistungsträger in den unterhaltsrechtlichen Klageverfahren
  • Beratung und Unterstützung gem. §18 SGB VIII
  • Führung von Ergänzungspflegschaften in Vaterschaftsanfechtungsverfahren für Minderjährige
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen sowie Unterhaltsverpflichtungen gem. § 59 SGB VIII
  • Führung des Urkundenregisters sowie des Sorgeregisters
  • Erteilung von Auskünften aus dem Sorgeregister nach § 58 SGB VIII

Fachliche und persönliche Voraussetzungen:

  • einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss als 
    • Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d) oder 
    • Bachelor Public Management (m/w/d) oder
  • einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt (FL II) (m/w/d) oder 
  • einen Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt (m/w/d) 
  • ein besonders hohes Maß an Selbständigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und sozialer Kompetenz
  • Der Wille zur zügigen Wissensaneignung im Unterhaltsrecht incl. der zugehörigen Vollstreckungsmaßnahmen, aber auch im Jugendhilfe- und Sozialrecht und die Bereitschaft zur Fortbildung müssen vorhanden sein.
  • gute Kenntnisse der IT-Office- Anwendungen 
  • die Bereitschaft zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit
  • Führerschein Klasse B muss vorhanden sein. 

Wir bieten:

 
  • eine interessante, vielfältige und spannende Tätigkeit bevorzugt in Vollzeit. Die Ausübung in Teilzeit ist möglich.
  • ein sehr angenehmes Arbeitsklima
  • Vergütung in der Entgeltgruppe E 9b TVöD
  • eine jährliche leistungsorientierte Sonderzahlung
  • eine Jahressonderzahlung
  • eine attraktive betriebliche Zusatzversorgung
  • die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • tariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr
  • geregelte Arbeitszeiten mit Gleitzeitmöglichkeit
  • eine Einarbeitung in das Aufgabenfeld durch ein qualifiziertes Team
  • Möglichkeiten zur fachlichen Qualifizierung bzw. Weiterbildung. Die Kosten hierfür übernimmt der Arbeitgeber.

Kontakt:

Wollen  Sie  in  diesem  anspruchsvollen  und  vielseitigen  Aufgabengebiet  als  Teil  eines professionellen    Teams    im    Landratsamt    Greiz    arbeiten,    dann    richten    Sie    Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung, einschließlich Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf sowie Zeugnissen und Beurteilungen aus Ihrem beruflichen Werdegang, bitte mit Klick auf "Bewerben" oder schriftlich an das Landratsamt Greiz, Personalamt, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz bis zum 15.04.2025 .

Bewerbungen von (schwer)behinderten Bewerbern (m/w/d) sind ausdrücklich erwünscht. Zur Wahrung Ihrer Interessen weisen Sie uns bitte auf eine eventuelle (Schwer-)Behinderung hin und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Für Nachfragen steht Ihnen zur Verfügung: 

Nadine Großmann, Leiterin Personalamt

Abteilung I / Personalamt

Tel: 03661 876-130

Für spezifische Fragen zum entsprechenden Aufgabenbereich kann auf Anfrage der Kontakt zum Fachamt hergestellt werden.

Beachten Sie bitte die Information nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.landkreis-greiz.de unter der Rubrik Service -> Stellenausschreibungen.

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigung für schriftlich oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen versenden. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines adressierten und ausreichend frankierten DIN A4-Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung deshalb keine Originale bei. Gegebenenfalls durch Vorstellungsgespräche entstandene Kosten werden nicht erstattet.