Das Landratsamt Greiz hat zum baldmöglichsten Zeitpunkt in der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Stelle für

(2023/52) eine Beamtin/einen Beamten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes in der Sachbearbeitung vorbeugender Brandschutz (m/w/d)

in Vollzeit zu besetzen. Perspektivisch ist eine Zuordnung zum Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz des Ordnungsamtes mit Sitz in Seelingstädt vorgesehen.

  • Landkreis Greiz
  • baldmöglichst
  • Vollzeit

Das Landratsamt Greiz verwaltet eine vielgestaltige, strategisch günstig gelegene Region im Osten Thüringens mitten in Deutschland. Mit 45 Städten und Gemeinden um die Kreisstadt Greiz erstreckt sich sein Wirkungskreis über abwechslungsreiche Landschaften, verschiedenste Siedlungsstrukturen und geschichtsträchtige Orte mit einer soliden Wirtschaftsstruktur. Damit ist die Kreisverwaltung Ansprechpartner für knapp 96.000 Bürger und rund 8.000 Unternehmen mit verschiedensten Belangen und in diesem Sinne deren Dienstleister.

Als moderne und bürgernahe Verwaltung eines mittelständisch geprägten Landkreises ist das Landratsamt Greiz angewiesen auf motivierte Mitarbeiter mit exzellenten fachlichen Kenntnissen. Zugleich ist die Behörde einer der größten Arbeitgeber im Thüringer Vogtland und bietet in immer neuen Stellenausschreibungen klugen Köpfen neue berufliche Chancen.

Wesentliche Arbeitsaufgaben:

  • Organisation und Durchführung der Gefahrverhütungsschauen im Landkreis
  • Erstellung von brandschutztechnischen Stellungnahmen (z.B. Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Ergänzungssatzungen)
  • Erstellung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen, Gefahrenabwehrplänen sowie Planungen und Beratungen zur vorbeugenden Gefahrenabwehr
  • Prüfung von Brandschutzkonzepten und deren Umsetzung
  • feuerwehrtechnische Abnahme von brandschutztechnischen Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Steigleitungen, Löschwasserentnahmestellen oder Objektfunkanlagen
  • Mitwirkung bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Landkreises nach dem Thüringer Brand-  und Katastrophenschutzgesetz
  • Unterstützung und Beratung der Gemeinden bei den ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe
  • Mitwirkung bei der Planung und Organisation des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe, Stützpunktfeuerwehren und andere Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben
  • Mitarbeit im Katastrophenschutzstab 
  • Mitwirkung bei Übungen, Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis
  • Stellungnahmen für sonstige Behörden und Einrichtungen sowie Beratung und Unterstützung der Ämter des Landratsamtes
  • Beratung von Architekten, Bauherren sowie Bürgerinnen und Bürger
  • perspektivisch die Vertretung des Kreisbrandinspektors

Fachliche und persönliche Voraussetzungen:

  • erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung mindestens für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 
  • fundierte Kenntnisse im Feuerwehrdienst
  • uneingeschränkte Feuerwehr- und Atemschutzdiensttauglichkeit (G 26/3) 
  • Teilnahme am Bereitschaftssystem
  • Organisationskompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfreudigkeit
  • ein hohes Maß an Einsatz- und Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität
  • Sensibilität im Umgang mit Ehrenamtlichen
  • sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen außerhalb der regulären Arbeitszeit 
  • PC-Kenntnisse und sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen sowie moderner Kommunikations- und Informationstechnik
  • Führerschein (mindestens Klassen B und C1), ein eigener Pkw und die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke sind wünschenswert

Wir bieten:

  Aus- und Weiterbildung

  Betriebliche Altersvorsorge

  Betriebsarzt

  Flexible Arbeitszeiten

  Vermögenswirksame Leistungen

  Gute Verkehrsanbindung

 
  • eine interessante, vielfältige und spannende Tätigkeit in Vollzeit
  • ein sehr angenehmes Arbeitsklima
  • Die Besoldung erfolgt in Abhängigkeit von der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen und entsprechend der Bewertung des Dienstpostens bis zur Besoldungsgruppe A11.
  • die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • tariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr
  • geregelte Arbeitszeiten mit Gleitzeitmöglichkeit
  • eine Einarbeitung in das Aufgabenfeld durch ein qualifiziertes Team
  • Möglichkeiten zur fachlichen Qualifizierung bzw. Weiterbildung. Die Kosten hierfür übernimmt der Arbeitgeber.

Kontakt:

​Wollen  Sie  in  diesem  anspruchsvollen  und  vielseitigen  Aufgabengebiet  als  Teil  eines professionellen    Teams    im    Landratsamt    Greiz    arbeiten,    dann    richten    Sie    Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung, einschließlich Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf sowie Zeugnissen und Beurteilungen aus Ihrem beruflichen Werdegang, bitte mit Klick auf "Bewerben" oder schriftlich an das Landratsamt Greiz, Personalamt, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz.

Bewerbungen von (schwer)behinderten Bewerbern (m/w/d) sind ausdrücklich erwünscht. Zur Wahrung Ihrer Interessen weisen Sie uns bitte auf eine eventuelle (Schwer-)Behinderung hin und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Für Nachfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Nadine Großmann, Leiterin Personalamt

Abteilung I / Personalamt

Tel: 03661 876-130

Für spezifische Fragen zum entsprechenden Aufgabenbereich kann auf Anfrage der Kontakt zum Fachamt hergestellt werden.

Beachten Sie bitte die Information nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.landkreis-greiz.de unter der Rubrik Service -> Stellenausschreibungen.

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigung für schriftlich oder per E-Mail eingegangene Bewerbungen versenden. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines adressierten und ausreichend frankierten DIN A4-Rückumschlags. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung deshalb keine Originale bei. Gegebenenfalls durch Vorstellungsgespräche entstandene Kosten werden nicht erstattet.​